Inhalt: Die im Kanton Aargau wohnhaften oder tätigen Psychologinnen und Psychologen haben sich zu Beginn des Jahres 1978 in Baden zum Verband Aargauer PsychologInnen zusammengeschlossen. Seit 1989 ist der VAP Mitglied der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP). Die Ziele des Verbandes sind Information und Aufklärung im Bereich der Psychologie, Bekanntmachung der Dienstleistungsangebote, Verbesserung der psychologischen Versorgung der Bevölkerung, Schutz vor ungeeigneten psychologischen Angeboten.
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Im Rahmen psychologischer Beratungen, z.B. bei schulpsychologischen Abklärungen, Berufsberatungen oder Gutachten oder auch vor und während einer therapeutischen Behandlung können psychologische Tests verwendet werden. Tests dienen dazu, rasche und zuverlässige Informationen zu gewinnen. Sie werden immer zusätzlich zum beratenden Gespräch angewendet, um Eigenschaften der Persönlichkeit, Fähigkeiten, Interessen und Neigungen zu erfassen. Die Ergebnisse der gewählten Testverfahren sind alleine nicht aussagekräftig, sie müssen im Rahmen einer Gesamtbeurteilung fachlich kompetent gewichtet werden.
Testverfahren dürfen nur mit Einwilligung der getesteten Personen erfolgen, ohne ein Einverständnis wird die Privatsphäre eines Menschen verletzt. Psychologinnen sind verpflichtet, Ergebnisse und Schlussfolgerungen bekannt zu geben und genau zu erklären, wie und wo sie aufbewahrt werden. Wenn es wichtig ist, Resultate weiterzugeben, braucht es dafür die Einwilligung der getesteten Personen.
Verband Aargauer Psychologinnen und Psychologen (VAP)
z. Hd. Sekretariat
5000 Aarau
E-Mail
Unsere Internet-Adresse: www.vap-psychologie.ch