Inhalt: Die im Kanton Aargau wohnhaften oder tätigen Psychologinnen und Psychologen haben sich zu Beginn des Jahres 1978 in Baden zum Verband Aargauer PsychologInnen zusammengeschlossen. Seit 1989 ist der VAP Mitglied der Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP). Die Ziele des Verbandes sind Information und Aufklärung im Bereich der Psychologie, Bekanntmachung der Dienstleistungsangebote, Verbesserung der psychologischen Versorgung der Bevölkerung, Schutz vor ungeeigneten psychologischen Angeboten.
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Psychotherapien werden von psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut/innen durchgeführt. Wer als Psychotherapeut/in arbeitet, hat nach dem Grundstudium (in aller Regel Psychologie oder Medizin) eine mehrjährige psychotherapeutische Zusatzausbildung gemacht. Für die Durchführung von Psychotherapien ist eine staatliche Praxisbewilligung notwendig. Für Laien sind die unterschiedlichen Titel mit dem Wortteil „Psycho“ leicht verwirrend.
Nicht alle Lebensprobleme erfordern eine psychotherapeutische Behandlung. In folgenden Situationen ist es ratsam, einen Psychologen oder eine Psychologin aufzusuchen:
Von Ihrer Seite ist es notwendig, neugierig, mutig und bereit zu sein, sich auf einen Veränderungsprozess einzulassen.
Für den Beruf der Psychotherapeutin ist nach dem Studium der Psychologie, welches das Fach Psychopathologie beinhalten muss, eine längere Zusatzausbildung verlangt. Eine solche enthält drei Elemente:
Dazu kommt die praktische, d.h. berufliche Erfahrung, welche durch die Ausbildungsstätte begleitet und überwacht wird. Die Standards, d.h. die Anzahl Stunden in allen Elementen für den Erwerb des Fachtitels Psychotherapeut werden von den Berufsverbänden vorgegeben.
Um den Fachtitel zu behalten, wird von den Berufsverbänden laufend Weiterbildung im Umfange von 80 Stunden pro Jahr verlangt.
Voraussetzung für den Erwerb eines Fachtitels ist die Praxisbewilligung des Kantons, in welchem Psychotherapie angeboten wird.
Grundsätzlich müssen die Kosten einer Psychotherapie bei selbständig tätigen Psychologinnen selber bezahlt werden. Die Grundversicherung der Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht.
Über die Zusatzversicherung für Komplementär- resp. Alternativmedizin übernehmen die Krankenkassen für Therapien bei anerkannten Therapeuten einen Beitrag, welcher je nach Kasse sehr unterschiedlich sein kann. Auskunft dazu kann ihre Krankenkasse geben. Eine Liste der Leistungen über die Zusatzversicherungen der verschiedenen Krankenkassen kann hier heruntergeladen werden.
Die Höhe des Honorars für eine psychotherapeutische Sitzung für 50 bis 60 Minuten kann aus den Steckbriefen der unter Psychotherapie- und Beratungsangebote aufgeführten selbständig tätigen Psychologinnen und Psychologen ersehen werden.
Es gibt gewisse Therapiemethoden, die bei spezifischen Problemen geeigneter sind als andere. Eine eindeutige Überlegenheit einer Methode wurde bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Die Beziehungsqualität zwischen Therapeut und Klientin hat auf den Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung einen viel entscheidenderen Einfluss als die Wahl der Methoden.
Nach einer Grundausbildung in einer Methode der Psychotherapie bilden sich Psychotherapeutinnen fortlaufend weiter und lernen verschiedene Techniken kennen, die sie individuell und fachlich begründet in den Behandlungsplan aufnehmen. Fragen Sie im Erstgespräch, wie der Therapeut sich das Vorgehen für Ihre dargelegten Probleme vorstellt, was er Ihnen mit den von ihm gelernten Methoden anbieten kann und was nicht.
Unter Psychotherapie- und Beratungsangebote finden Sie in den Steckbriefen der einzelnen Psychotherapeutinnen Angaben zu ihren Ausbildungshintergründen. So erfahren Sie, welche Methoden die Therapeutin gelernt hat und welche zusätzlichen Weiterbildungen sie besucht hat.
Über die Hintergründe, das Therapieverständnis und das Menschenbild der verschiedenen Methoden geben die Websites der Ausbildungsinstitute Auskunft.
Im Anhang finden Sie die entsprechenden Links.
Unter Psychotherapie- und Beratungsangebote finden Sie die Adressen von Psychologinnen und Psychologen, die in ihrer Region Psychotherapie anbieten. In einem persönlichen Steckbriefe oder einer eigenen Website sehen Sie den Ausbildungshintergrund und die persönliche Darstellung der Arbeitsweise.
Für eine Entscheidung überlegen Sie sich ebenfalls, ob Sie sich lieber mit einer Frau oder einem Mann auf einen psychotherapeutischen Prozess einlassen wollen, oder ob das keine Rolle spielt.
Haben Sie sich für eines oder mehrere Angebote entschieden, rufen Sie an oder senden sie ein e-Mail. Am Telefon oder per Mail können Sie bereits erfragen, ob der Therapeut für Ihr Problem in Frage kommt. In einem Erstgespräch achten Sie darauf, ob Sie sich verstanden und sich mit der Art der Therapeutin wohl gefühlt haben. Sie können sofort einen weiteren Termin ausmachen oder sich überlegen, ob Sie weitere Gespräche wünschen.
Je nach Ausbildungshintergrund des Psychotherapeuten sowie der vorgelegten Beschwerden und Probleme finden die Sitzungen in einem wöchentlichen, zweiwöchentlichen oder monatlichen Rhythmus statt.
Wichtig ist, dass ihre Wünsche berücksichtigt werden und die Therapeutin einen abweichenden Vorschlag gut begründet.
Wird in einer Psychotherapie ein abgegrenztes Thema behandelt, kann die Therapie wenige Sitzungen dauern. Ist eine tiefere Auseinandersetzung mit der eigenen Person gewünscht, kann dieser Prozess auch mehrere Jahre dauern.
Eine Psychotherapie kann jederzeit abgebrochen oder beendet werden. Wichtig ist jedoch, dass ein Abschluss der Therapie Thema ist. Es kann vorkommen, dass es zwischen Therapeutin und Klientin Missverständnisse oder Widerstände gibt oder dass Verletzungen stattgefunden haben. In diesen Fällen kann es ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung sein, dies anzusprechen und mit dem Therapeuten auszuhandeln. Kompetente Therapeutinnen und Therapeuten können zugeben, dass eine Bemerkung vielleicht unpassend war und sich dafür entschuldigen.
Im psychotherapeutischen Prozess kann die persönliche Bindung zum Therapeuten intensiv werden. Dies wird als Übertragung bezeichnet, ist ein positiver Schritt und bedeutet, dass eine konstruktive Auseinandersetzung im Gange ist.
Diese Bindung kann wahrgenommen werden als Abhängigkeit oder Geborgenheit. Die Auseinandersetzung mit diesen Gefühlen ist ein Teil der psychotherapeutischen Behandlung. Ziel der Psychotherapie ist, innerlich gestärkt aus diesem Prozess zu gehen und die eigene Selbständigkeit und Unabhängigkeit wieder zu erlangen.
Die Psychiaterin hat Medizin studiert und nach dem Abschluss den Fachtitel „Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie“ erlangt. Sie ist geschult in der Indikation von Medikamenten und kann diese verschreiben. Auch kann sie Zeugnisse zuhanden des Arbeitgebers, den Krankenkassen und den Versicherungen ausstellen. Die Behandlung bei einer Psychiaterin wird in der Regel von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen.
Der psychotherapeutisch tätige Psychologe hat Psychologie studiert und eine Weiterbildung in Psychotherapie gemäss den Richtlinien der psychotherapeutischen und psychologischen Fachverbände absolviert. Der Psychologe kann keine Medikamente verschreiben. Falls solche notwendig sind, wird er mit einem Psychiater oder der Hausärztin zusammenarbeiten.
Wenn ein Psychologe in der Praxis eines Psychiaters oder einer Hausärztin bzw. Kinderärztin mit entsprechender Weiterbildung angestellt arbeitet, wird die Therapie genauso wie bei einer Psychiaterin von der Krankenkasse übernommen.
Von den in diesem Beratungsführer vorgestellten Psychologinnen und Psychologen arbeiten die meisten selbständig, d.h. in unabhängiger Praxis oder nur mit einem kleinen Pensum delegiert.
Verband Aargauer Psychologinnen und Psychologen (VAP)
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Unsere Internet-Adresse: www.vap-psychologie.ch